Kosten - Rechtsanwältin Sabine Förster

Die Anwaltstätigkeit kann entweder nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach zuvor vereinbartem Stundenhonorar abgerechnet werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen über uns bei Gericht Verfahrenskostenhilfe (bzw. Prozesskostenhilfe) und Beratungshilfe zu beantragen.

Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich auf maximal 226,10 EUR inkl. MwSt. (190,- EUR zzgl. MwSt.)