Kosten

Ein Mann und eine Frau kämpfen mit Boxhandschuhen.

TERMIN VEREINBAREN

RECHTSANWÄLTIN SABINE FÖRSTER

Die Anwaltstätigkeit kann entweder nach Rechtsanwalts­vergütungsgesetz (RVG) oder nach zuvor vereinbartem Stundenhonorar abgerechnet werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen über uns bei Gericht Verfahrenskostenhilfe (bzw. Prozess­kosten­hilfe) und Beratungshilfe zu beantragen.

Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich auf maximal 226,10 EUR inkl. MwSt. (190,- EUR zzgl. MwSt.)

Allgemeine Mandatsbedingungen


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