TERMIN VEREINBAREN
RECHTSANWÄLTIN SABINE FÖRSTER
Die Anwaltstätigkeit kann entweder nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach zuvor vereinbartem Stundenhonorar abgerechnet werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen über uns bei Gericht Verfahrenskostenhilfe (bzw. Prozesskostenhilfe) und Beratungshilfe zu beantragen.
Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich auf maximal 226,10 EUR inkl. MwSt. (190,- EUR zzgl. MwSt.)
Formulare zum Download von www.justiz.de:
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
von 08.30 bis 16.30 Uhr
Freitag
von 08.30 bis 13.00 Uhr
Sabine Förster Rechtsanwältin
Bürgermeisterstr. 16, 06886 Lutherstadt Wittenberg